Die Arbeit des Planungsteams und der beauftragten Gutachter mündet
in einen Genehmigungsantrag für das Vorhaben. Bei diesem Antrag handelt
es sich um ein umfangreiches Dokument. Er enthält die gesamte
technische Detailplanung des Ausbaus, darüber hinaus eine umfassende
Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie einen Landschaftspflegerischen
Begleitplan, der ökologische Ausgleichsmaßnahmen darstellt.
Diesen Antrag haben die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und die Hamburg Port Authority bei den Genehmigungsbehörden eingereicht und damit den Beginn des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Dieses Verfahren beinhaltet besonders umfangreiche und
strenge Prüfschritte und ist speziell für große Infrastrukturprojekte
mit weitreichenden Wirkungen vorgesehen. Im Unterschied etwa zur
Genehmigung industrieller Anlagen sieht es auch eine eingehende
Diskussion des Maßnahmenbedarfs vor.
Da der Bund und Hamburg für
jeweils bestimmte Strecken der Elbe zuständig sind, müssen zwei
Planfeststellungsverfahren bei zwei verschiedenen
Planfeststellungsbehörden durchgeführt werden.
Die Planungsunterlagen
Der
Antrag für die Fahrrinnenanpassung besteht aus einer großen Anzahl von Aktenordnern, gefüllt
mit Erläuterungen, Gutachten, Tabellen und Planzeichnungen. Alle diese Ordner werden an von der Planung betroffene Behörden sowie an Naturschutzverbände zur Stellungnahme übersandt.
Bürgerbeteiligung
Für
die Bürgerbeteiligung gibt es ein dreistufiges Verfahren, wobei jede
der drei Stufen öffentlich bekannt gemacht wird (z.B. in den
Tageszeitungen).
Auslegung der UnterlagenZunächst werden die Antragsunterlagen einen Monat lang
in
rund 60 behördlichen Dienststellen der Unterelberegion öffentlich
ausgelegt, damit sich jeder über die geplanten Maßnahmen informieren
kann. Alle, die ihre Belange berührt sehen, können in dieser Zeit und
bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen erheben, und zwar
entweder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.
Anhörungstermine
Danach können die Planfeststellungsbehörden Anhörungstermine mit den Einwendern und den Vorhabenträgern durchführen, auf denen die Einwendungen
mit dem Ziel einer Einigung erörtert werden. Die
Planfeststellungsbehörden prüfen dann die Einwendungen, über die keine
Einigung erzielt werden konnte. Sie berücksichtigen diese Einwendungen
unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und Interessen. Solche Anhörungstermine wurden im Jahre 2009 durchgeführt.
Planfeststellungsbeschluss
Zum
Abschluss des Verfahrens fällen die Genehmigungsbehörden einen
Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird den Landesregierungen
Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburgs zur Erteilung des
Einvernehmens vorgelegt. Ist dieser Plan unter Berücksichtigung der in
der Anhörung diskutierten Punkte genehmigt, wird er erneut zwei Wochen
öffentlich ausgelegt. Der Plan ist bestandskräftig, wenn innerhalb
eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist niemand Klage erhebt. Der
Ausbau wird dann nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses
vorgenommen.